Aktuelles aus dem Gemeinderat: März 2023

Verkehrsschild Tempo

26. März 2023

Die wichtigsten Punkte der Tagesordnung:

3 Baugesuche / TÖB: Zirndorf / Wasserkontingent bei der Dillenberggruppe / IT: Systemumstellung auf NextGO / Schöffenwahl 2023 / SPD-Anträge: Mitgliedschaft bei Städteinitiative Tempo 30 + Abschlussrechnung für Fördermittel + Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung

Bekanntgabe eines nichtöffentlichen Beschlusses vom 20.02.23

Aufgrund der aktuell angemeldeten Kinder in der Krippe und dem Kindergarten, sowie der personellen Situation, beschloss der Gemeinderat, eine weitere Stelle für eine Erzieherin zu schaffen. Die wöchentliche Arbeitszeit soll 20 Stunden umfassen.

Baugesuche

Boardinghouse: Auf Flurnummer 204 soll eine Lager- und Produktionshalle im 1. und 2. OG zu einem Boardinghouse umgebaut werden. Für maximal 6 Wochen sollen Monteure, Dienstleister, Messegäste und vergleichbare Nutzer logieren können. Je Etage gibt es 14 Zimmer, einen Aufenthaltsraum, 2 Gemeinschaftsküchen und ein Büro. 28 Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden.
Nicht zuletzt aufgrund der Vorgehensweise des neuen Grundstückeigentümers wird im Gemeinderat das Projekt skeptisch und auch kritisch betrachtet. Eine Realisierung kann seitens der Gemeinde aber nicht verhindert werden, die übergeordnete Behörde wird ihre Zustimmung erteilen.
Beschluss: Mit 9:6 Stimmen lehnte der GR den Antrag ab.

Antrag auf isolierte Befreiung: Dem Bau einer 3-fach Garage auf der Flurnummer 117 wurde bereits vor Monaten zugestimmt. Da sich der Bauherr bei der Planung seiner Einfahrt verschätzt hatte, stellte er den Antrag, die Zufahrt über sein direkt angrenzendes Grundstück (Flnr. 116) zu ermöglichen. Diese Fläche ist aber im Bebauungsplan - zum Erstaunen der SPD-Fraktion - als "extensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche" ausgewiesen. Beantragt wurde die Befreiung von dieser Festsetzung im Bebauungsplan.
Während die Mehrheit im Rat dem Antrag ohne Diskussion zustimmen wollte, hinterfragten wir den Beschlussvorschlag. Für die SPD ist es selbstverständlich, dass für alle Antragsteller die gleichen Maßstäbe gelten. Unabhängig von der Person und ihres Ansehens. Eine Beratung dieses Antrags und der Vorlage war für unsere Fraktion so normal, wie bei anderen Anträgen auch. Natürlich hatten wir Verständnis für das Anliegen des Antragstellers und die vorgestellte Lösung ist auch einfacher umsetzbar als die ursprünglich geplante. Aber das Grundstück wird seit 20 Jahren in einer Form genutzt, die nicht dem Bebauungsplan entspricht. Eine umfassende Befreiung von den Vorgaben der Bauleitplanung erschien uns vor diesem Hintergrund und für den genannten Zweck als zu weitreichend.

Beschluss: Als Kompromiss wurde die Beschlussvorlage geändert. Die Befreiung wird ausschließlich für die Zufahrt zur Garage gewährt.

Voranfrage für Wohnhauserweiterung: Die Eigentümer der Flurnummer 401/125 möchten das Gebäude auf einem bereits vorhandenen Anbau um ein Zimmer erweitern. Eine Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wurde bereits vom LRA genehmigt. Nun müsste von der Dachform befreit werden. Eine Übernahme von Abstandsflächen des Nachbarn wäre ebenfalls erforderlich.
Beschluss: Die Befreiung von der Dachform wird in Aussicht gestellt. Der Voranfrage wurde zugestimmt.

Träger öffentlicher Belange: Stadt Zirndorf

Mit dem "Solarfeld am Steinacker" plant Zirndorf auf einer Freifläche eine Photovoltaikanlage. Dafür soll es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geben. Im Januar beschlossene Änderungen in der Planung erforderten eine Wiederholung der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden.
Beschluss: Der Markt Ammerndorf macht keine Bedenken geltend.

Wasserkontingent bei der Dillenberggruppe

Um in der Zukunft im Bedarfs- oder Notfall mit der erforderlichen Höchstmenge beliefert werden zu können, galt es das entsprechende Kontingent bei der Dillenberggruppe zu buchen. Gegen eine einmalige Gebühr plant der Versorger diesen Höchstbedarf in sein langfristiges Konzept ein.
Bisher hatte Ammerndorf eine Garantiemenge von 100.000m³, nun stand eine Erweiterung um weitere 20, 30 oder 40.000m³ zur Debatte. Viele Aspekte wurden diskutiert. Wie hoch kann angesichts des Klimawechsels und des damit notwendigen Wassersparens der Bedarf in Zukunft sein? Was bedeutet ein weiteres Baugebiet für den Gesamtbedarf? Eigene Wassergewinnung auch in der Zukunft oder nicht?
Beschluss: Erhöhung der Jahreshöchstmenge um 30.000m³ für 120.017 €.

IT: Systemumstellung auf "NextGO"

Die Garantie für den Server der Gemeinde läuft aus und die Nutzungsdauer der Technik beträgt inzwischen 8 Jahre. Die Firma LivingData/AKDB hatte der Gemeinde ihr serverloses IT-Konzept - namens "NextGO" - bereits letztes Jahr vorgestellt. Mit dieser Auslagerung lässt sich auch die Datensicherheit für die Verwaltung erhöhen. Updates, verschiedene Serviceleistungen und Hardware - wie z.B. Laptops - gehören ebenso zum Paket. Die einmaligen Kosten betragen 22.000 €, der monatliche Mietkauf 458 € und die monatlichen Betriebskosten 1.432 €.
Beschluss: Der Annahme des Angebots wurde zugestimmt.

Schöffenwahl 2023

Drei Bewerber und eine Bewerberin standen für den Vorschlag der Gemeinde an das Amtsgericht Fürth zur Wahl. Der Bürgermeister zitierte aus den Bewerbungsbögen die jeweiligen Begründungen der BewerberInnen. Nach einer kurzen Diskussion kamen in mehreren Abstimmungsrunden die notwendigen Zweidrittelmehrheiten für die 2 Vorschläge der Gemeinde zustande.
Gewählt wurden Bianca Jesenek und Thomas Stelzig.

Anträge der SPD-Fraktion

Mitgliedschaft bei der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten: Diese Initiative fordert den Bund als Gesetzgeber auf, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts - auch auf Hauptverkehrsstraßen - anordnen können, wo sie es für notwendig halten. In unserem Landkreis sind bereits Cadolzburg, Langenzenn, Stein und Roßtal Mitglieder dieser Initiative. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
Beschluss: Dem Antrag der SPD und damit einer Mitgliedschaft wurde zugestimmt.

Abschlussrechnung für Fördermittel: Für das gefördert gebaute Gebäude Vogtsreichenbacher Str.2 steht noch eine letzte Rate von Fördermitteln aus. Dazu müsste die Verwaltung die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen. Das ist bis zur GR-Sitzung im März nicht geschehen. Über die Gründe wollte unsere Fraktion mit diesem Antrag mehr erfahren.

  • Kann die Förderung über den beauftragten Planer des Gebäudes abgerechnet werden? Aus Sicht der SPD sind zumindest die Vorbereitungen der Förderabrechnung ein Teil der HOAI.
  • War die Abschluss- und Förderabrechnung ein Teil des Angebots des Planers?
  • Falls es Vertragsbestandteil war, warum wurde sie nicht abgerufen?
  • Welche Kosten entstünden, wenn der Planer zusätzlich mit der Abrechnung beauftragt werden würde?

Nach Auskunft der Verwaltung war die Abrechnung weder Teil des Angebots noch des Vertrages. Da alle Rechnungen und Buchungen digital vorliegen, gehe es im Prinzip "nur" noch um die Zusammenstellung der schriftlichen Ausschreibungsunterlagen. Darin liege aber die Schwierigkeit für den Bürgermeister, da nicht klar sei, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und er dabei Fehler vermeiden wolle. Inzwischen sei aber nachgefragt worden, was benötigt werde.

Aus Sicht der SPD wird es Zeit die bewilligten Fördermittel vollständig abzurufen. 210.000 € würden dem Haushalt guttun. Entweder wurde mit dem Erreichen der Summe der förderfähigen Baukosten das Kriterium für die Auszahlung erreicht. Dann hätten die Unterlagen längst in Ansbach sein können. Oder mit der Herstellung des zweiten Teils der Außenanlagen gilt das Bauprojekt für die Auszahlung als abschließend fertiggestellt. In diesem Fall bräuchte es endlich eine Lösung im Gemeinderat um die notwendigen Arbeiten beginnen und abschließen zu können. Ob durch den Bauhof oder durch eine Firma. So oder so braucht es konkretes Handeln um nicht weiter auf die Fördermittel verzichten zu müssen.

Der Gemeinderat verständigte sich darauf, in Zukunft die Leistungen für Förderabrechnungen in die Angebote von Planern und Architekten aufnehmen zu lassen.

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder Kindertagespflege: Seit August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in einer Kindertagespflege. In Ammerndorf ist dies seit Beginn des Kalenderjahres 2023 im kommunalen Kindergarten nicht mehr gewährleistet: Die Betreuung von Krippenkindern ist hier das Problem. Für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Plätzen ist die Gemeinde zuständig.

Die SPD beantragte deshalb, dass die Gemeinde - vertreten durch den Bürgermeister - in den folgenden 2 Monaten Vorschläge in den Gemeinderat einbringen möge, die als Grundlage dienen, um kurz- und langfristige Lösungen diskutieren zu können.
Außerdem beantragte die Fraktion, dass Vertreter des Kindergartens "Pusteblume" einmal im Jahr in den Kindergartenausschuss eingeladen werden. Ein Austausch zwischen den beiden Kindergärten und der Gemeinde hinsichtlich der jeweiligen Planungen kann aus unserer Sicht nur hilfreich sein.
Beschluss: Dem Antrag wurde mit 12:3 zugestimmt.

SPD-Fraktion im Gemeinderat Ammerndorf 2022

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