Spenden

Machen Sie mit

Die SPD Ammerndorf engagiert sich seit 1911 für unsere Gemeinde. Diese kommunalpolitische Arbeit ist ehrenamtlich. Über diesen Einsatz hinaus kosten Veranstaltungen, Aktionen, Kampagnen, Bürgerinformationen und andere Publikationen aber Geld. Die SPD Ammerndorf finanziert sich hauptsächlich über Mitgliederbeiträge. Dazu kommen noch Spenden.
Ob Sie 10 Euro, 20 Euro, 50 Euro oder sogar mehr geben wollen: Ihre Spende ist eine Investition in die politische Zukunft unserer Gemeinde und hilft uns bei unserer gemeinsamen Arbeit.
Wir freuen uns deshalb auf Ihre Unterstützung.

Spendenkonto

Empfänger: SPD OV Ammerndorf
IBAN: DE13 7606 9669 0003 3101 32
BIC: GENODEF1ZIR
Raiffeisenbank Bibertgrund eG
Verwendungszweck: Spende

Falls Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift mit. Per E-Mail unter finanzen@spd-ammerndorf.de oder schriftlich an unseren Schatzmeister Ralf Klößinger, Meisenweg 15, 90614 Ammerndorf

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung

Hinweis

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
  • Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden@spd.de