Ammerndorf: SPD vermutet Formfehler bei der Einladung für die Gemeinderat-Sitzung am 16.02. Bürgermeister bricht Sitzung ab

19. Februar 2015

Für Montag den 16. Februar war eine ordentliche Sitzung des Gemeinderates im Sitzungskalender angesetzt. Die SPD-Fraktion vermisste die, für die Gemeinderäte sonst übliche und auch notwendige, Einladung. Deshalb wurde beim Bürgermeister und beim geschäftsleitenden Beamten angefragt und um eine Prüfung gebeten, ob eine formgerechte Einladung vorläge.

Als Bürger, der die Sitzung verfolgen wollte, hätte man sich die Frage stellen können, ob die SPD hier nicht kleinlich auf Prinzipien herumreitet. Die Sitzung stand im Kalender, dass sie stattfinden wird, war auch allen bekannt. Schließlich war auch die SPD-Fraktion -bis auf ein entschuldigtes Fraktionsmitglied- anwesend. Warum bestand die SPD also noch auf einer Einladung für die Gemeinderäte?

Weil es auch im Freistaat Bayern eine Gemeindeordnung gibt. Die sieht eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat vor. In dieser Geschäftsordnung ist wiederum geregelt, in welcher Frist und in welcher Form die Einladung der GR-Mitglieder zu den GR-Sitzungen ergehen muss. Da in Gemeinderatssitzungen Beschlüsse gefasst werden, ist eine der Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung eine ordnungsgemäß einberufene Sitzung. Die SPD war der Meinung, dass für die Sitzung am 16. Februar 2015 keine formgerechte Einladung an die Gemeinderäte ergangen ist. In dieser Sitzung sollte über den Haushalt 2015 und die Sanierung der Berg-, Gartenstraße und Am Weinberg beschlossen werden. Beschlüsse also, bei denen es um viel Geld geht. Eine ordnungsgemäße Beschlussfassung, die nachträglich nicht anfechtbar ist, wäre also geboten. Für die SPD Ammerndorf stand deshalb die Rechtssicherheit im Vordergrund. Da der Bürgermeister und der geschäftsleitende Beamte eine andere Auffassung als die SPD vertraten, war die Entscheidung des Bürgermeisters, die Sitzung abzubrechen bzw. nicht stattfinden zu lassen, nur folgerichtig. Jetzt liegt es an der Rechtsaufsicht den Sachverhalt zu prüfen.

In der nachzuholenden Gemeinderatssitzung kann nun eine ordnungsgemäße und einwandfreie Beschlussfassung erfolgen.

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