Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke / Haushaltssatzung 2024 / Zukunft der Schulkindbetreuung / Neuaufstellung des Seniorenbeirats / Zweckverband "Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis"
Der Plan besteht aus dem Erfolgs-, Investitions- und Vermögensplan 2024, sowie dem Finanzplan 2024-2028.
Die Investitionen für 2024 betragen 68.500 € bei der Abwasserbeseitigung und 313.800 € bei der Wasserversorgung. Aufgrund der Bankguthaben in Höhe von ca. 490.000 €, können 115.000 € für die Investitionen entnommen und damit die Darlehensneuaufnahme auf 150.000 € reduziert werden. Für das Haushaltsjahr 2024 ist keine neue Kreditermächtigung erforderlich.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Plan zu.
Nach dem Haushaltsplan schließt der Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.371.685 €. Der Vermögenshaushalt mit 1.420.180 €.
Eine Kreditaufnahme ist für den Markt Ammerndorf nicht notwendig.
Die Hebesätze für die folgenden Gemeindesteuern betragen:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird beim Haushaltsplan auf 370.000 € festgesetzt und beim Wirtschaftsplan der Gemeindewerke auf 200.000 €.
Beschluss: Die vorgelegte Haushaltssatzung wurde einstimmig beschlossen.
Nach einer früheren Rücksprache mit den Bürgermeistern von Cadolzburg und Seukendorf, sollte eine Planung für eine gemeinsame Mittagsbetreuung erst verfolgt werden, wenn alle drei Gemeinderäte sich dafür aussprechen sollten.
Inzwischen hat sich Seukendorf für eine Betreuung im eigenen Ort entschieden.
Offene Fragen für unseren Gemeinderat waren u.a. die Auswirkungen auf das Vereinsleben und die Jugendbetreuung bei einer Auslagerung oder die Organisation der Schülerbeförderung durch die Gemeinde. Welche Maßnahmen können finanziell gefördert werden und in welcher Höhe?
Beschluss: Nach der Abwägung möglicher Vorteile und Nachteile, entschied sich der Gemeinderat, auch zukünftig die Schulkindbetreuung in Ammerndorf zu organisieren.
Bei der konstituierenden Sitzung Anfang April wurde festgehalten, dass sich genau sechs Personen für den neuen Beirat gemeldet hatten und damit keine Wahl erforderlich war. Die Satzung sieht eine dreijährige Amtszeit vor. Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
Beschluss: Der Gemeinderat nahm die geplante Organisation zur Kenntnis und berief die genannten Personen zu Mitgliedern des Seniorenbeirats von 2024 bis 2027.
Aufgrund eines personellen Engpasses stellte die Gemeinde Obermichelbach einen Antrag zum Beitritt in den Zweckverband. Die Gastmitgliedschaft sollte auf ein Jahr befristet sein, wobei eine Dauermitgliedschaft nicht völlig ausgeschlossen wurde.
Die Verbandsversammlung hatte im März 2024 dem Antrag zugestimmt. Für die Umsetzung des Beschlusses wurde die Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte in den Verbandsgemeinden benötigt.
Da als Voraussetzung für den Beitritt Ammerndorfs eine zweijährige Probezeit galt, konnte der Gemeinderat eine Abkehr von dieser Regelung nicht nachvollziehen. Es erschloss sich uns auch kein finanzieller Vorteil, weder für unsere Gemeinde noch für Obermichelbach. Ebenso war ein organisatorischer Nutzen schwer erkennbar. Selbst bei einem dauerhaften Beitritt, da der Zweckverband nicht ohne Grund nur den südlichen Landkreis abdeckt. Eine Erweiterung zur nördlichen Grenze des Landkreises hätte aus Sicht des Gemeinderates einen völlig anderen Zweckverband zur Folge.
Beschluss: Der Markt Ammerndorf stimmt der Gastmitgliedschaft nicht zu.