In dieser Ausgabe unseres neuen Newsletters lesen Sie das wichtigste aus der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr.
Die Kommunale Verkehrsüberwachung Zentrales Mittelfranken war 2011 der Nachfolgeverband der KVÜ Ammerndorf. Zum 31.12.2022 beendete der Markt Ammerndorf die Führung des Verbandes und die Zweckvereinbarung mit den beteiligten Gemeinden wurde gekündigt. Da keine der anderen Kommunen bereit war den Verband weiterzuführen, war damit das Ende der KV Zentrales Mittelfranken besiegelt. In der Folge muss auch Ammerndorf entscheiden ob eine Verkehrsüberwachung weiterhin im Ort stattfinden soll und falls ja, in welcher Form.
Eine Möglichkeit wäre der Beitritt beim ZV KVS Oberpfalz. Der Verband stellte sich nun dem Gemeinderat vor: 2014 ging die KVS Oberpfalz an den Start. 80 MitarbeiterInnen sind inzwischen für 142 Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände in der Oberpfalz, Niederbayern und Mittel- und Oberfranken tätig. Es wird der fließende und ruhende Verkehr überwacht; Knotenpunktmessungen, Verkehrszählungen, kommunaler Ordnungsdienst oder Öffentlichkeitsarbeit werden ebenso angeboten. Im Jahr 2021 wurden im Bereich fließender Verkehr zum Beispiel 12.677 Überwachungsstunden geleistet, dabei wurden 92.296 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und 1.487.463 € an Verwarnungs- und Bußgeldern eingenommen.
Die Gemeinde Ammendorf könnte als Mitglied des Verbands oder über eine Zweckvereinbarung die Leistungen der KVS Oberpfalz in Anspruch nehmen.
Neue Stelle in der Verwaltung: Zur Unterstützung im Vergabewesen, in der Kämmerei, in der Personalverwaltung, zur Entlastung beim SG III und der Vertretung der Geschäftsleitung schlug die Verwaltung eine zusätzliche Stelle vor (Vollzeit, Eingruppierung 9b/c).
Beschluss: Der GR folgte der Empfehlung des Finanzausschusses und stimmte der Schaffung einer neuen Stelle zu.
Auftrag für Planung: Für den redundanten Anschluss der Wasserversorgung an das Netz der Dillenberggruppe lag ein Honorarangebot der Team Schwarzott Ing.-GmbH vor.
Beschluss: Der GR stimmte dem Angebot für die Planung zu.
Ursprünglich lagen zwei Anträge vor. Da aber für das erste Baugesuch zu wenige Unterlagen für eine Beschlussfassung nachgereicht wurden, entfiel dieser Punkt der Tagesordnung.
Nutzungsänderung und Wohnhauserweiterung: Bei der Flurnummer 401/131 soll eine bisher gewerbliche Nutzung geändert werden. Zusätzlich soll das bestehende Wohnhaus erweitert werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Das LRA muss über eine Befreiung von der BayBO, Art. 48 "Barrierefreies Bauen" entscheiden. Ebenso wird sich das LRA mit der Stellplatzfrage beschäftigen.
Beschluss: Der GR stimmte der Nutzungsänderung zu. Den Bauantrag nahm er zur Kenntnis.
Der Markt Roßtal hat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.62 "Baustoffrecyclinghof Raitersaich" gebilligt. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Sondergebiet sollen damit geschaffen werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.
Der Ammerndorfer Gemeinderat macht keine Bedenken geltend.
Für den Bereich des oben genannten Bebauungsplans soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Diesen Beschluss fasste die Marktgemeinde Roßtal. Auch dafür wurde um Stellungnahmen gebeten.
Beschluss: Auch hier macht die Gemeinde Ammerndorf keine Bedenken geltend.
Auch hier musste die Tagesordnung angepasst werden:
Da von der Beratungsgesellschaft noch keine beschlussfähige Vorlage des Wirtschaftsplans für die Gemeindewerke vorgelegt wurde, konnte weder dieser Plan, noch die Haushaltssatzung beschlossen werden. Lediglich für den Haushalt gab es einen noch ausstehenden Beschluss: Der Bagger für den Bauhof wird aufgrund der gestiegenen Kosten für 2023 aus dem Haushaltsplan gestrichen.
Haushalt, Wirtschaftsplan der Gemeindewerke und die Haushaltssatzung sollen in der nächsten Sitzung endgültig beschlossen werden.
Am 2. Dezember 2022 fand die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt.
Beschluss: Der Gemeinderat erteilte die Entlastung der Jahresrechnung mit den festgestellten Ergebnissen. Außerdem genehmigte er nachträglich angefallene über- und außerplanmäßige Haushaltsüberschreitungen, soweit sie erheblich waren und nicht schon früher vom Gemeinderat genehmigt worden waren.
Der Gesetzgeber hat mit § 2b UStG das Umsatzsteuerrecht für Kommunen geändert. Nach einem Beschluss des Bundesrats vom Dezember 2022 kommt das neue Recht bei vielen Kommunen erst 2025 zur Anwendung.
Der Markt Ammerndorf hatte bereits 2016 gegenüber dem Finanzamt von der Option Gebrauch gemacht, bis Ende 2024 das alte Recht anwenden zu wollen. Nun möchte die Verwaltung aber jetzt schon zum neuen Rechtsstand wechseln und muss deshalb die bereits abgegebene Optionserklärung widerrufen.
Beschluss: Der Gemeinderat widerruft die im November 2016 beschlossene Optionserklärung.
Im Rahmen der allerorten stattfindenden Krisenvorsorgemaßnahmen hat die Gemeinde zwei Satellitentelefone erhalten. Sie wurden von den Kommunen im gesamten Landkreis angeschafft.