Bebauungsplan "Weinberg/Brucklesleite" / Fortentwicklung Fassadenprogramm / TÖB: Großhabersdorf+Zirndorf / Antrag SPD: Tempo 30 Cadolzburger Straße / Allgemeine Informationen
Da eine alte Hochspannungsleitung nicht mehr vorhanden ist, kann der Beschränkungsbereich für eine Bebauung entfallen und die Baugrenzen können ausgeweitet werden. Damit eröffnen sich Möglichkeiten für Anbauten und eine innerörtliche Nachverdichtung.
Zukünftig sind auch begrünte Flach- und Pultdächer bei Nebengebäuden sowie darauf die Nutzung von Solarenergieanlagen möglich.
Nach dem Beschluss werden die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit (TÖB) beteiligt.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Änderungen zu.
Mit der Städtebauförderung können Kommunen eigene Programme zur Unterstützung privater Sanierungsprojekte auflegen. Bislang beschränkten sich solche Programme auf die Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster und Außentüren) oder die Verbesserung des Wohnumfeldes (Hof-, Dach und Fassadenbegrünungen). Bauliche Barrieren konnten beseitigt werden oder der Zugang zu Geschäftsflächen konnte verbessert werden.
Nun kann auch die umfassende Sanierung leerstehender Gebäude bezuschusst werden, um Wohnraum zu schaffen.
Städteplaner Herr Rühl stellte dem Gemeinderat den Rahmen einer möglichen Satzung vor. Bevor es an die Ausarbeitung geht, brauchte es einen Grundsatzbeschluss.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte der Fortentwicklung des Fassadenprogramms zum kommunalen Förderprogramm zu.
Die Gemeinde hat beschlossen, im Hauptort die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Hafnerleite II" aufzustellen. Mit dieser Satzung sollen die vorhandene Bebauung und in Bau befindliche Nebenanlagen planungsrechtlich gesichert werden. Es wird um Stellungnahmen gebeten.
Beschluss: Der Markt Ammerndorf macht keine Bedenken geltend.
Bürgersolar Bronnamberg: Nordwestlich von Bronnamberg soll eine PV-Freiflächenanlage errichtet werden. Dazu sollen ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden.
Beschluss: Ammerndorf macht keine Bedenken geltend.
Rettungszentrum: Westlich des Kreisverkehrs an der Kreisstraße FÜ19 und Thomas-Mann-Straße will Zirndorf ein Rettungszentrum errichten. Ein Bebauungsplan soll dazu aufgestellt und der Flächennutzungsplan soll geändert werden.
Beschluss: Der Gemeinderat macht keine Bedenken geltend.
Die bisherigen Bemühungen der Gemeinde einen Fußgängerüberweg in der Cadolzburger Straße zwischen dem Bahnhofsplatz und dem Bürgerhaus zu schaffen, sind bisher gescheitert. Die Behörden und die Polizei sahen bis jetzt auch keine Notwendigkeit in besagten Abschnitt eine Tempo-30-Zone einzurichten.
Eine vor kurzem vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle soll Kommunen nun Tempo-30-Regelungen vor Kigas und Kitas sowie um Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen erleichtern.
Die SPD beantragte, dass die Gemeinde für die Schaffung einer Tempo-30-Zone auf die Verantwortlichen zugeht und die Umsetzung anstrebt.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu und befürwortet einen Tempo-30-Abschnitt zwischen Papiertüte und der Querungshilfe am Weiher auf Höhe der Gartenstraße.
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024: Die Rechnungsprüfungsstelle des LRA hat die Satzung und den Plan genehmigt. "Die Leistungsfähigkeit des Marktes Ammerndorf im Jahr 2024 kann, auch im Hinblick auf den weiteren Finanzplanungszeitraum, als geordnet betrachtet werden. Voraussetzung ist, dass die Zuführungen vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in der geplanten Höhe erfolgen können."