Flächenvorschlag für PV-Anlagen / ein Bauantrag / TÖB Zirndorf / Rechnungsprüfung: Jahresrechnung 2022 / Grundsteuerreform
Die Firma Südwerk Energie GmbH aus Burgkunstadt stellte sich im Gemeinderat vor. Das Unternehmen kümmert sich um Energieerzeugung, Kooperationen und Infrastruktur. Aktuell liefern die PV-Anlagen von Südwerk rund 400 MWp für circa 130.000 Haushalte. In Bayern liegt die Firma zwischen Platz 3 und 4 vergleichbarer Anbieter.
In Ammerndorf wurden drei geeignete Teilflächen westlich des Sommerkellers lokalisiert, die eine Gesamtfläche von 9,36 ha haben. Damit wäre eine Leistung von 12,2 MWp möglich, die für rund 300 Einwohner reichen würde. Für die Einspeisung wäre eine Leitung nach Raitersaich notwendig und ein Batteriespeicher wäre erforderlich. Eine landwirtschaftliche Doppelnutzung der Fläche wird angeboten. Die Renditeerwartung liegt bei 4,25%.
Das Baugesuch wurde von der Tagesordnung genommen, da der Antragsteller zwischenzeitlich eine andere Lösung favorisiert, die mit dem Landratsamt abgesprochen werden muss.
Die Nachbargemeinde will westlich des Pinderparks neue Gewerbeflächen ausweisen und für dieses Vorhaben auch einen Bebauungsplan aufstellen, sowie den Flächennutzungsplan entsprechend ändern.
Beschluss: Ammerndorf macht keine Bedenken geltend.
Von der Verwaltung wurde die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und dem Gemeinderat vorgelegt.
Beschluss: Der Rat nahm die Jahresrechnung zur Kenntnis und beauftragte den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung. Ein diesbezüglicher Termin war bereits vereinbart.
Mit der Grundsteuerreform wurden alle Grundstücke von den Finanzämtern neu bewertet. Anfang September 2024 erhielt die Gemeinde die entsprechenden Daten. Eine Anpassung der Hebesätze wurde damit erforderlich. Die Verwaltung schlug aufgrund verschiedener Modellrechnungen für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 360 v.H. und für die Grundsteuer B von 325 v.H. vor.
Die Verwaltung erwartet weiterhin Änderungen durch das Finanzamt und deshalb werden die Hebesätze in 2025 erneut überprüft und eventuell muss erneut angepasst werden.
Beschluss: Der Gemeinderat folgte den Vorschlägen der Verwaltung. Grundsteuer A 360 v.H. und Grundsteuer B 325 v.H.