Vorstellung einer Heimat-Info-App / Vorstellung einer neuen Sportart beim TSV / ein Bauantrag / drei TÖB / Solarförderung der Gemeinde / Spendenvergabe der SPK Fürth
Die App der Firma Cosmema ist seit vier Jahren auf dem Markt und kommt bei rund 500 Gemeinden in 65 Landkreisen zum Einsatz.
Nachrichten werden per Push-Funktion verschickt und der Datenaustausch ist über verschiedene Schnittstellen möglich. Nach bisherigen Erfahrungen werden 50-80% der Bürger erreicht. Das Rathaus, aber auch Vereine, Organisationen und Institutionen können sich über die App präsentieren und Informationen zur Verfügung stellen. Zum großen Teil erfolgen Aktualisierungen automatisch. Katastrophenschutzinfos sind ebenfalls integriert.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte - vorbehaltlich den Haushaltsberatungen - der künftigen Nutzung der App zu.
Der TSV möchte "Pickleball" anbieten. Michael Grimm - Leiter der Tischtennisabteilung - brachte die Idee nach einem USA-Urlaub mit. Pickleball ist eine Mischung aus Tennis, Badminton und Tischtennis. Es wird auf Hartplätzen gespielt. Auf ein Tennisfeld passen 3 Pickleballfelder. Auf dem nördlichen, dem stillgelegten, Platz sollen ein Tennisfeld und drei Pickleballfelder entstehen. Bei dieser Gelegenheit sollen auch neue Sanitäreinrichtungen geschaffen und die Tennishütte erneuert werden. Verschiedene Fördermittel könnten für die Plätze genutzt werden. Zur Zeit gibt es erst 30 Vereine in Deutschland, die Pickleball im Programm haben. Der TSV wäre regional einer der ersten.
Auf der Flurnummer 448/1 wollen die Eigentümer einen Carport mit 4 Stellplätzen und 2 offene Stellplätze errichten. Aufgrund der Größe ist der Bau nicht verfahrensfrei. Die Dachneigung wurde dem Bebauungsplan angepasst. Die Abstandsflächen müssen vom Landratsamt geprüft werden.
Im Gemeinderat wurde darüber diskutiert, ob es sich bei der geplanten Größe noch um ein Carport oder schon um ein Gebäude handelt. Die skeptischen Stimmen überwogen etwas.
Beschluss: Aufgrund der Skepsis und der Tatsache, dass das LRA sowieso prüfen muss, wurde der Antrag mit 4:8 Stimmen abgelehnt.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind die Länder verpflichtet, innerhalb von Hochwasserrisikogebieten die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 festzusetzen. Dies gilt auch für die Gebiete zur Hochwasserentlastung und -rückhaltung. Das Wasserwirtschaftsamt hat für den Reichenbach ein Gebiet kartiert. Das Landratsamt Fürth will nach diesen Daten ein entsprechendes Gebiet festsetzen. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens wurde die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten.
Die Gemeinde macht folgende Bedenken geltend: Die Festsetzung sollte keine negativen Auswirkungen für die Bebauung des Kindergartens haben (falls eine Erweiterung notwendig werden würde). Für Anwohner entlang des Reichenbachs sollte ein Bestandsschutz gewährleistet sein und ein Versicherungsschutz sollte möglich bleiben.
Die Nachbargemeinde hat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. An der Gemeindegrenze nördlich der Pelzetleite soll auf einer landwirtschaftlichen Fläche eine PV-Freiflächenanlage errichtet werden.
Im Sinne einer ortsnahen Naherholung für die Ammerdorfer BürgerInnen kritisiert der Gemeinderat den Bau solcher Anlagen entlang unserer Gemeindegrenzen.
Beschluss: Die Gemeinde regt eine intensive Begrünung der Flächenbegrenzung an, um die technische Optik in den Hintergrund zu rücken.
Der Bebauungsplan Nr.69 "Weinleite" und eine Flächennutzungsplanänderung wurden vom Markt Roßtal beschlossen. Ammerndorf wurde um eine Stellungnahme gebeten.
Beschluss: Ammerndorf macht keine Bedenken geltend.
2020 beschloss der Gemeinderat die Überarbeitung des Bebauungsplans "Pelzetleite/Lärchenweg". Für das überplante Gebiet ergibt sich ein erhöhter Löschwasserbedarf, der durch einen neuen Löschwasserbehälter gedeckt werden soll. Ratsmitglied Günther Müller kritisierte, dass es darüber keinen Hinweis des beteiligten Ingenieurbüros gab und erst das LRA darauf aufmerksam machte. Eine Kosten-/Nutzenabwägung sei dadurch für den Gemeinderat nicht möglich gewesen. Er beantragte deshalb, den Beschluss zur Überarbeitung des Bebauungsplans aufzuheben.
Die vor kurzem vorgelegten Ausschreibungsangebote für den Löschwasserbehälter lagen deutlich über der Kostenschätzung und dem Betrag der im Haushalt 2024 eingeplant ist. Der Gemeinderat hatte deswegen auch die Ausschreibung aufgehoben und beschlossen, das Vorhaben mit einem neuen "größeren Baufenster" nochmals auszuschreiben.
In der Sitzung am 19.08.24 nahmen drei Ratsmitglieder wegen Betroffenheit nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Über die Fraktionsgrenzen hinweg kristallisierte sich ein übereinstimmendes Meinungsbild heraus: Der Löschwasserbehälter koste zwar viel Geld, stelle aber eine Investition in die zukünftige Entwicklung des überplanten Gebietes dar. Die SPD-Fraktion wies nochmals auf die demografische Entwicklung hin und die damit verbundenen Veränderungen in der Pelzetleite und dem Lärchenweg. Eine Beschlussaufhebung würde das Problem nur in die Zukunft schieben, eine Lösung in einigen Jahren würde nur teurer werden.
Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen beschloss der Gemeinderat im Dezember 2023 einen Zuschuss für Balkon-Kraftwerke und PV-Anlagen mit Speicher. Für private Wohngebäude soll dies einen kleinen Anreiz zur Nutzung regenerativer Energiequellen schaffen.
Die SPD-Fraktion beantragte für die aktuelle Ratssitzung den Beschluss in einer Richtlinie münden zu lassen, um die Beantragung bzw. Auszahlung zu ermöglichen. Kurz vor unserem Antrag hatte die Verwaltung solch eine Richtlinie bereits formuliert, so dass unser Antrag im Prinzip überflüssig wurde.
Beschluss: Der Richtlinie wurde einstimmig zugestimmt. Der Antrag der SPD wurde zur Kenntnis genommen.
Die Abgabeakte ermöglicht eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Aktenführung in digitaler Form. Alle Bescheide, Messbetragsbescheide oder der Schriftverkehr werden archiviert. Es entfallen die Papierakten und gedruckte Bescheide. Die Abgabeakte soll für sämtliche Steuern, Gebühren, Beiträge und Pachtverträge genutzt werden.
Der digitale Vertragsmanager verwaltet effizient Verträge mit einer automatischen Fristenberechnung, Wiedervorlagenfunktion und einer Archivierung. Verträge werden auch automatisch mit neuen Laufzeiten generiert. Mit Blick auf das neue Umsatzsteuerrecht für Kommunen empfiehlt auch der Bayerische Gemeindetag die Nutzung eines Vertragsmanagers.
Beschluss: Der Einführung der digitalen Abgabeakte und dem Kauf des Vertragsmanagers wurde zugestimmt.
Dem Verein ist im letzten Jahr mit dem Festzeltbetrieb ein kleines Defizit entstanden. Das Minus für die Kärwa 2024 betrug allerdings rund 5.000 Euro. Der TSV betrachtet das Festzelt als Bereicherung für die Kärwa und möchte sich deshalb weiterhin engagieren. Defizite wie 2024 seien aber für den Verein nicht verkraftbar. Ein Mietangebot für 2025 beträgt 5.674 €. Der TSV beantragte die Übernahme dieser Kosten für das Jahr 2025 durch die Gemeinde.
Da es viele Jahre kein Festzelt mehr in Ammerndorf gab und es erst mit dem Engagement des TSV wieder diesen Treffpunkt bei der Kärwa gibt, wollte niemand im Rat ein Kärwazelt wieder abwürgen. An der einen oder anderen Stelle gäbe es zwar Nachbesserungsbedarf, dieser betreffe aber die Kärwa und nicht den TSV.
Beschluss: Dem Antrag wurde zugestimmt.
Die Schule beantragte einen Zuschuss für die musikalische Früherziehung im Kindergarten "Pusteblume". Nach einer Änderung der Förderrichtlinien wird nicht mehr das Schuljahr sondern das Kalenderjahr gefördert. Dies hat zur Folge, dass für das Schuljahr 2024/2025 eine Deckungslücke von 1.500 € entsteht. Parallel zum Antrag soll bei Stiftungen, Firmen und privaten Geldgebern für eine Unterstützung angefragt werden.
In der Ratssitzung wurde unter anderem die Frage gestellt, warum nicht die Kirche als Träger des Kindergartens die Lücke schließt.
Beschluss: Bei einer Stimmengleichheit von 6:6 wurde der Antrag abgelehnt.
Es gab wieder 1.200 Euro der Sparkasse zu verteilen. Die Theatergruppe des TSV bat um einen Zuschuss für ein neues Bühnenbild. Der VdK Ammerndorf bat um Unterstützung für unvorhergesehene Mehrkosten in der Öffentlichkeitsarbeit.
Beschluss: Der TSV erhält für die Theatergruppe 1.000 € und der VdK bekommt 200 €.