Bebauungsplan "Brucklesleite-Weinberg" / Richtlinien zur Ortsgestaltung / Städtebauförderung 2025 / 2 Baugesuche / VHS-Verbund / Schulzweckverband Cadolzburg
Im Bereich einer ehemaligen Hochspannungsleitung konnten die Baugrenzen angepasst werden, da die Mindestabstände zur Leitung inzwischen hinfällig sind. Eine Nachverdichtung im Sinne der Innenentwicklung soll ermöglicht werden. Außerdem sollen begrünte Garagen und Anlagen der solaren Energienutzung erlaubt sein. Ein ausgewählter Teil der Träger öffentlicher Belange wurde deshalb um Stellungnahmen gebeten. Die N-ERGIE Netzgesellschaft, das LRA Fürth, das WWA Nürnberg und die Telekom äußerten sich zur Änderung. Die Stellungnahmen wurden in den Plan aufgenommen oder waren für Bauausführungen nicht relevant.
Beschlüsse: Den einzelnen Abstimmungsvorschlägen wurde zugestimmt. Der Rat billigte die Planung und beschloss die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.9."
Der Eigentümer der Flurnummern 548/1 und 548/6 stellte im Zusammenhang der Änderung des obigen Bebauungsplans einen Antrag auf Erweiterung seiner Baugrenzen.
Obwohl im Gemeinderat eine einhellige Meinung herrschte, dass diese Anpassung der Baugrenzen durchaus sinnvoll sei, musste festgestellt werden, dass der Antrag zu spät gestellt wurde. Nach Auskunft des Städteplaners hätte das gesamte öffentliche Verfahren neu eröffnet werden müssen. Da der Grundstückseigentümer aktuell keine Baumaßnahmen plant, einigte man sich auf eine spätere geringfügige Anpassung des Bebauungsplans.
Beschluss: Der Gemeinderat lehnte den Antrag vorerst ab.
Mit der Städtebauförderung können Kommunen eigene Programme zur Unterstützung privater Sanierungsprojekte auflegen. Bislang beschränkten sich solche Programme auf die Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster und Außentüren) oder die Verbesserung des Wohnumfeldes (Hof-, Dach und Fassadenbegrünungen). Bauliche Barrieren konnten beseitigt werden oder der Zugang zu Geschäftsflächen konnte verbessert werden.
Nun kann auch die umfassende Sanierung leerstehender Gebäude bezuschusst werden, um Wohnraum zu schaffen.
Für die Umsetzung braucht es als Satzungen eine Gestaltungsrichtlinie und die Festsetzungen des Förderprogramms.
Beschluss: Der GR stimmte den Vorschlägen von Städteplaner Constantin Rühl für die Gestaltungsrichtlinie und das Kommunale Förderprogramm einstimmig zu.
Wie jedes Jahr wird auch für 2025 eine Bedarfsmitteilung erstellt. Die Fortschreibung für das Programmjahr 2025 umfasst 297.000 Euro. Für die Folgejahre 2026-2028 sind 342.000 €, 752.000 € und 780.000 € vorgesehen.
Unsere Fraktionssprecherin Marlen Laurien fragte in der Sitzung nach, ob es zu Nachteilen für die Gemeinde käme, wenn immer nur fortgeschrieben wird, aber keine Maßnahmen umgesetzt werden.
Herr Rühl vertrat die Ansicht, dass keine großen negativen Effekte zu erwarten seien. Allerdings war die Städtebauförderung bisher finanziell sehr gut aufgestellt, der Handlungsdruck für die Gemeinden könnte aber zukünftig wahrscheinlich etwas zunehmen.
Auf den Vorschlag des 1. Bürgermeisters wurde ein Beschluss des nichtöffentlichen Sitzungsteils in der Reihenfolge vorgezogen, um eine Grundlage für einen Beschluss zu einem Bauantrag zu haben. Der GR vergab den Auftrag für den Bau eines Löschwasserbehälters.
Vergrößerung eines bestehenden Balkons: Auf der Flurnummer 117 wurde der alte Balkon abgerissen und neuer Balkon mit 4,37m Länge und 1,90m Tiefe soll errichtet werden. Die Konstruktion soll aus Stahl mit einem Holzbelag bestehen.
Beschluss: Dem Antrag wurde bei einer Gegenstimme zugestimmt.
Sanierung eines bestehenden Wohnhauses und Umbau von Zwei- auf Dreifamilienhaus: Dieses Bauvorhaben beschäftigt den Gemeinderat schon länger. Das Landratsamt empfahl in diesem Zusammenhang der Gemeinde, den Bebauungsplan zu ändern. Da aufgrund der demografischen Entwicklung im betreffenden Bebauungsgebiet weitere Veränderungen zu erwarten sind, beschloss der Gemeinderat auch die Änderung des Bebauungsplans. Im öffentlichen Beteiligungsverfahren meldete anschließend das Landratsamt Bedenken bei Sicherheit der Löschwasserversorgung an. Messungen in der Pelzetleite zeigten, dass ein zusätzlicher Löschwasserbehälter erforderlich wird.
Obwohl unmittelbar vor diesem Bauantrag dieser Behälter beauftragt wurde und der Bauherr nach Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde seinen aktuellen Antrag nach §33 BauGB stellte, meldete überraschend eine Mehrheit im Rat Bedenken an: Es wurden mit Verweis auf eine E-Mail des LRA aus dem Jahre 2023 eventuelle Haftungsrisiken angeführt und mögliche Regressansprüche des Bauherren befürchtet.
Beschluss: Der Gemeinderat lehnte mit 8:7 Stimmen den Antrag ab.
Die SPD-Fraktion bedauert diesen Beschluss, da der Bauherr schon lange auf einen Baubeginn wartet und aufgrund der Verzögerungen im Verfahren immer wieder vertröstet werden musste. Der aktuelle Bauantrag wurde nicht ohne Grundlage, sondern nach Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde gestellt. Die von der Mehrheit genannten Risiken sind aus Sicht der SPD in diesem Fall vernachlässigbar. Schade, dass der fehlende Mut einiger Ratsmitglieder den Bauherren in seinem Bauvorhaben weiter ausbremst. Eine bürgerfreundlichere Entscheidung wäre möglich gewesen.
Der VHS-Verbund Oberasbach und Roßtal kam auf den Markt Ammerndorf zu und bot einen Beitritt an. Das VHS-Konzept wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Aufgrund nicht vorhandener Räumlichkeiten in Ammerndorf, einer nicht absehbaren Kostenkalkulation und eventuellen Überschneidungen mit Angeboten örtlicher Vereine, kam der Gemeinderat übereinstimmend zu der Meinung, dass ein derzeitiger Beitritt wenig sinnvoll ist. Nach dem Beitritt der Gemeinde Großhabersdorf war noch ein entsprechender Beschluss Ammerndorfs offen.
Beschluss: Einem Beitritt wurde mit 15:0 widersprochen.
Am 27.09.24 fand die Prüfung durch den zuständigen Ausschuss statt. Auf Empfehlung des Prüfungsgremiums erteilte der Gemeinderat die Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 mit den festgestellten Ergebnissen.
Aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen aus Ammerndorf entsendet die Gemeinde einen weiteren Verbandsrat bzw. eine weitere Verbandsrätin.
Bisher vertraten in der Schulverbandsversammlung der 1. Bürgermeister Alexander Fritz (Vertreter: Der 2. Bürgermeister) und aus dem Gemeinderat Andreas Friedlein (Vertreterin: Alexandra Wening) den Markt Ammerndorf.
Auf Vorschlag der CSU und mit Mehrheit von CSU und FW wurde Alexandra Wening zur weiteren Verbandsrätin gewählt. Als Vertreter für Andreas Friedlein wurde auf Vorschlag der CSU und mit Mehrheit von CSU und FW Thomas Schierle gewählt. Als Stellvertreter für Alexandra Wening wurde auf Vorschlag der CSU und mit Mehrheit von CSU und FW Olaf Seltmann gewählt.
Der Bauhof benötigte Ersatz für einen Traktor. Es gab ein Angebot für einen gebrauchten Traktor. Entsprechende Finanzmittel waren im Haushalt bereits eingeplant.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte dem Kauf des gebrauchten und dem Verkauf des alten Traktors zu.