Sanierungskonzept für den Kiga Spatzennest / TÖB Großhabersdorf: Biogasanlage Fronberg / Neuerlass einer Stellplatzsatzung / Berufung eines Wahlleiters / Allgemeine Informationen
Das Konzept stellte Herr Seitz von der Energieagentur Nordbayern GmbH vor.
Auf der Basis einer Gebäudeanalyse erläuterte er die Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsoptionen. Kurz zusammengefasst schlug er eine bessere Verglasung und eine bessere Dämmung des Daches vor. Der Einbau einer Wärmepumpe mit einer ergänzenden PV-Anlage ist ebenfalls zu empfehlen.
Der Gemeinderat nahm das Konzept vorerst zur Kenntnis.
Die Erzieherin Frau Zakel kündigte fristgerecht ihr Arbeitsverhältnis während der Probezeit. Die Verwaltung wird wieder eine Stellenausschreibung veröffentlichen.
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.
Unsere Nachbargemeinde will den Grünordnungs- und Bebauungsplan Nr.35 zur oben genannten Biogasanlage ändern. Die Unterlagen liegen gerade öffentlich aus. Der Markt Ammerndorf wurde um eine Stellungnahme gebeten.
Beschluss: Der Ammerndorfer Gemeinderat macht keine Bedenken geltend.
Am 1. Januar 2025 trat die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft.
Bisher gab es eine Garagen- und Stellplatzverordnung, in der die Zahlen der Stellplätze verankert waren. Die Gemeinden konnten davon durch eigene Stellplatzsatzungen nach oben oder unten abweichen. Seit dem 1.10.2025 entfällt die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen nach der BayBO. Ein Bau kann zukünftig nur noch durch lokale Satzungen geregelt werden.
Der Bayerische Gemeindetag hatte eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt, die der Markt Ammerndorf zur Vorlage genommen hat. Der Gemeinderat setzte fest, dass bis 45m² Wohnfläche ein Stellplatz und ab 45m² zwei Stellplätze pro Wohnung nachgewiesen werden müssen. Um kleineren Geschäften entgegenzukommen, werden "Gewerbliche Anlagen" von der Regulierung ausgenommen. Eine Stellplatzablöse wird individuell durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats festgelegt.
Beschluss: Der GR beschloss die Satzung mit einer Gegenstimme.
In Gemeinden bis 2500 Einwohnern sind Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen ehrenamtlich tätig. In Ammerndorf ist beschlossen, dass der erste Bürgermeister ein Beamter auf Zeit ist. Diese Regelung gilt solange auch für künftige Amtszeiten, bis der Gemeinderat bis spätestens am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl sie aufhebt.
Für die Kommunalwahl am 8. März 2026 musste der Gemeinderat eine Person zum Wahlleiter und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin berufen. Die Verwaltung schlug Herrn Udo Schobert und Frau Heike Schmidt zu dessen Stellvertreterin vor.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.
Aufgrund des erhöhten Zeitaufwands für die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl, schlug die Verwaltung ein sog. Erfrischungsgeld von 60€ vor. Für eine eventuell stattfindende Stichwahl für das Bürgermeisteramt wurden 40€ vorgeschlagen.
Beschluss: Den Vorschlägen wurde einstimmig zugestimmt.
SPD-Fraktionssprecherin Marlen Laurien wollte wissen, ob aus dem Feuerwehrbedarfsplan schon etwas angepackt wurde. Nach Auskunft der Verwaltung wurde noch nichts konkretes unternommen.