Freiflächen-PV-Anlage / Gebühren Kita Spatzennest / SPD-Anträge: Sternenkinderbaum + Bebauungsplan Pelzetleite / Allgemeine Informationen
Nach einer Überarbeitung der Planung wurde ein erneuter Antrag zur Einleitung eines Bauleitverfahrens gestellt.
Die Fläche der Anlage - westlich des Sommerkellers - wurde zwar dem Kriterienkatalog der Gemeinde angepasst, aber der geforderte Abstand zur Wohnbebauung (Pelzetleite und Lärchenweg) wird nicht eingehalten. Der Antragsteller argumentiert hier, dass die Anlage fast nicht sichtbar sei und kein Blendeffekt entstehe. Bei der Ackerkennzahl (die Anlage soll auf Ackerboden errichtet werden)entspricht die Anlage ebenfalls nicht den Forderungen. Laut Antragsteller sei die Anlage jetzt eine gute und akzeptable Lösung.
Beschluss: Eine Mehrheit im Rat wollte den Kriterienkatalog nicht aufweichen und damit auch keinen Präzedenzfall schaffen. Der Gemeinderat stimmte der Einleitung eines Bauleitverfahrens nicht zu.
Die Verwaltung veranschlagt aktuell für das Jahr 2025 eine Unterdeckung von 264.750 €. Rückwirkend zum 1. April 2025 wurde eine Erhöhung des Tariflohns um 3% vereinbart. Zum 1. Mai 2026 soll es eine Steigerung um 2,8% geben. Die Verwaltung schlug eine Gebührenerhöhung um 10% bei der Basisgebühr vor. Von dieser ausgehend werden die folgenden abgeleitet. Für die Kinderkrippe steigen zum Beispiel bei 41-45 Wochenstunden die Gebühren von 342 € auf 365 €. Im Kindergarten sind es statt bisher 222 € zukünftig 237 €. Eine Fraktion schlug dagegen überraschend die 10-prozentige Erhöhung auf jede einzelne Gebühr vor. Da der Kindergartenausschuss die Erhöhung bereits beraten hatte und dem Rat die Empfehlung gab, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, gab es keine Mehrheit für eine Änderung der Beschlussvorlage.
Beschluss: Die Mehrheit stimmte der vorgeschlagenen Erhöhung zu. Die SPD stimmte, wie auch im Kindergartenausschuss, dagegen.
Warum stimmte die SPD gegen die Erhöhung?:
Weil die vorgelegten Zahlen, die als Begründung für die Erhöhung dienen, aus unserer Sicht so nicht stimmen. Natürlich müssen steigende Personalkosten ausgeglichen werden. Aber wenn ein bestimmtes Defizit genannt wird, ohne den erwartbaren Kostenanteil des Landes zu berücksichtigen, gerät die Kalkulationsbasis in Schieflage. 2024 betrug das Minus gerade 16.000 Euro. Ein Betrag der uns die Kinderbetreuung in Ammerndorf wert sein sollte. 2023 schloss die Kita das Jahr sogar mit einem Plus ab. Genauso wenig ist es für uns stimmig, wenn mehr Kinder als im Vorjahr eingerechnet werden, gleichzeitig der Betriebszuschuss des Landes um 100.000 Euro niedriger angesetzt wird. Will man den Kindergarten schlecht rechnen, um einen Grund für eine Auslagerung an einen externen Betreiber zu haben?
Für die Verkaufsstellen im Markt Ammerndorf werden folgende Sonntage zum Verkauf freigegeben: Zur Kirchweih am 29.06.2025 und zum Herbstmarkt am 12.10.2025. Der Verkauf ist zwischen 13 und 18 Uhr möglich.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte der Rechtsverordnung über die Freigabe zu.
Die SPD schlug im Mai mit einem Antrag die Einrichtung eines Gedenkortes für sogenannte Sternenkinder auf dem neuen Friedhof vor.
"Sternenkinder" sind Kinder, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz danach sterben. Seit einer Gesetzesänderung im Mai 2013 dürfen zwar Sternenkinder unabhängig von ihrem Gewicht beim Standesamt als Mensch erfasst werden und einen offiziellen Vornamen tragen. Eltern können eine Geburtsurkunde ausstellen lassen und alle Sternenkinder können auch bestattet werden. Meist werden aber Sternenkinder unter 500 Gramm am Standort der Klinik in einem Grabfeld im Rahmen einer Sammelbestattung anonym beigesetzt.
Der SPD-Fraktion war es nun ein Anliegen, betroffenen Eltern und auch den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, hier am Ort in einer vertrauten Umgebung um ein Sternenkind trauern zu können. Manchmal liegt der Schicksalsschlag für Eltern und Angehörige auch schon viele Jahre zurück, aber sie konnten nie richtig Abschied nehmen. Unter oder am Sternenkinderbaum sollen zukünftig alle Betroffenen einen Ort der Trauer und des Trostes finden.
Mit dem Antrag wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, auf dem Friedhof die Einrichtung eines Gedenkortes für Sternenkinder zu planen und umzusetzen.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte dem Antrag und Anliegen der SPD einstimmig zu.
Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans liegt inzwischen fast sechs Jahre zurück. Der erforderliche Löschwasserbehälter wird gerade eingebaut. Damit wird eine wichtige Voraussetzung erfüllt. Ohne die Änderung und ein Inkrafttreten des Plans ist es BürgerInnen weiterhin kaum möglich eine Genehmigung für Bauanträge zu bekommen. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum wird unnötig verzögert.
Die SPD beantragte die abschließende Beratung und Beschlussfassung sowie die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Genehmigung bereits gestellter Bauanträge.
Der Löschwasserbehälter stand mit dem Sitzungstermin kurz vor der Inbetriebnahme. Damit kann auch der Bebauungsplan in Kraft treten und es bedarf keiner weiteren Beschlüsse des Gemeinderates. Der Antrag der SPD wurde damit hinfällig.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025: Beides wurde mit einem Schreiben vom 30.04.2025 von der Kommunalaufsicht genehmigt.
Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird, auch im Hinblick auf den weiteren Zeitraum der Finanzplanung, als angespannt betrachtet. Eine weitere Verschuldung solle vermieden werden. Da die Kosten der Kommunen für Pflichtaufgaben sehr wahrscheinlich weiter ansteigen werden, während die Einnahmen wohl nicht in gleicher Relation steigen werden, ist der sorgsame Umgang mit den Finanzen beizubehalten und der Schuldenabbau fortzuführen.
Der Gemeinderat nahm die Genehmigung und Stellungnahme zur Kenntnis.
SPD-Antrag: Transparenz und Kostenentwicklung in der Jugendarbeit: Im März stellte die SPD dazu einen Antrag. Wir wollten wissen, welche Faktoren zur Kostensteigerung im aktuellen Jahr geführt haben? Zusätzlich interessierte uns, ob es strukturelle oder personelle Veränderungen gab, die diese Entwicklung erklären?
Nach Auskunft des Zweckverbands sind die Personalkosten und die damit einhergehend gestiegenen Löhne der größte Posten. Zusätzlich wurde eine Vollzeitkraft neu eingestellt, um den Bedarf des Gastmitglieds Obermichelbach decken zu können. Für den Zeitraum 01.01.25 bis 30.06.25 konnte - wie vereinbart - der Gemeinde Obermichelbach ein Kostenanteil von 18.259 € in Rechnung gestellt werden.
Bei der Kostenverteilung wird die Umlage im Zweckverband prozentual anhand der jeweiligen Einwohnerzahlen aufgeteilt. Für Ammerndorf sind das 2025 7,39%, was einer Umlage von 31.474 € entspricht. Das ist eine Veränderung zum Vorjahr von +3.814 €.
Derzeit sind keine weiteren Neueinstellungen geplant. In den nächsten Jahren müssen ein paar IT-Geräte, wie z.B. Laptops, ausgetauscht werden. Bauliche Maßnahmen sind ebenfalls keine geplant.