Baugebiet Sommerkeller / Parkregelung Dullikener Platz / Heimat-Info-App / Mittagsbetreuung: Satzungsänderung / Allgemeine Informationen / Umbau der Sparkassenräume / Sanierung KiTa Spatzennest
Nachdem Alexandra Wening an der konstituierenden Sitzung nicht teilnehmen konnte, wurde sie in der Junisitzung als Dritte Bürgermeisterin vereidigt.
Mitte Mai gab es ein Abstimmungsgespräch zwischen der Gemeinde und der BayernGrund. Inhaltlich ging es um die weiteren Schritte zur Grundstücksentwicklung und die Zusammenarbeit mit der BayernGrund.
Die städtebauliche Planung und die technische Erschließung sollten eng miteinander abgestimmt werden, um spätere Planungsprobleme oder unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Es gibt inzwischen einen Entwurf der BayernGrund für einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Der Entwurf wurde zur rechtlichen Prüfung an die Rechtsanwältin der Gemeinde übergeben. Die BayernGrund würde die technische Entwicklung, die Erschließungsplanung sowie die Projektbegleitung unterstützen.
Beschlüsse:
Ziel der Regelung ist, das dauerhafte Abstellen von LKWs auf dem Platz zu verhindern. Gleichzeitig sollen BürgerInnen die Möglichkeit bekommen, Wohnmobile, Anhänger sowie Arbeitsfahrzeuge legal und planbar abzustellen. Die Regelung soll grundsätzlich für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten. Die Beschilderung wird bewusst einfach und übersichtlich gehalten. Es wird zwei Verkehrszeichen mit dem Hinweis "Parken 3 Std." geben. Weiteres wird über Ausnahmegenehmigungen (Jahresgebühr 100 €) und Parkausweise geregelt. Die Maßnahmen wurden mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) abgestimmt.
Beschlüsse: Die Verwaltung wird beauftragt
Das Unternehmen plant die Erneuerung der bestehenden Schaltanlage gegenüber dem Netto-Markt. Für einen Neubau möchte die N-ERGIE Netz GmbH ein angrenzendes Grundstück mit einer Fläche von 847m² erwerben. Für das neue Gebäude selbst würden 240m² benötigt werden. Leitungen sollen im Bereich des gemeindlichen Weges verlegt werden.
Der Bau- und Umweltausschuss befasste sich am 10. Juni mit dem Thema.
Beschlüsse:
Die Verwaltung im Oktober 2025 informiert, dass die finanzielle Förderung nach dem EEG für die PV-Anlage in der Kläranlage zum 31.12.2025 nach 20 Jahren ende.
Der Bau-, Umwelt- und Werkausschuss diskutierte im Juni 2026 über die Beauftragung eines Energieberaters, um zu klären wie PV-Anlagen sinnvoll weitergenutzt werden können und ob noch Potenzial für weitere Anlagen, mit oder ohne Speicher, im Ort bestehe.
Beschluss: Die Verwaltung wurde beauftragt, Energieberater zu kontaktieren, um ein Konzept für den Markt Ammerndorf zu erstellen.
Der Gemeinderat hatte die Einführung der bereits beschlossen. Mit der App soll künftig schnell, unkompliziert und zentral aus dem Gemeindeleben informiert werden.
Möglich sind:
Der Gemeinderat nahm die Einführung der App zur Kenntnis und begrüßte die Nutzung der Plattform für die zukünftige Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde sowie der örtlichen Vereine.
Im Februar hatte der Gemeinderat eines neues Angebot bis 14:30 Uhr beschlossen, dass die bisherige Betreuung bis 16 Uhr ergänzen soll. Mit dem zukünftigen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung wird die Grundkonzeption der Mittagsbetreuung (MiB) so erweitert, dass sie zur Erfüllung des Rechtsanspruches beiträgt.
Die wesentlichen Anpassungen:
Die Gemeinde kann mit dem neuen Angebot (bis 15 Uhr) eine erhöhte Förderung beantragen.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte der 9. Änderungssatzung ohne Gegenstimme zu.
In der jüngeren Vergangenheit wurde immer wieder der Wunsch geäußert, neben dem Dreschmaschinen- und Rathaus, einen besonderen und naturnahen Trauungsort nutzen zu können. Mit der sogenannten Hochzeitswiese stünde nach Meinung der Verwaltung eine geeignete Fläche zur Verfügung.
Für die Nutzung sollen klare Regelungen geschaffen werden. So sollen u.a. Reis, Konfetti, Feuerwerk oder ähnliche Verunreinigungen nicht erlaubt sein. Der Gemeinde soll kein zusätzlicher Aufwand entstehen. Die Entscheidung über die Durchführbarkeit liegt im Einzelfall bei der Gemeinde.
Beschluss: Der Rat stimmte der Widmung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen sowie die Rahmenbedingungen festzulegen.
Wann darf ein Ratsmitglied wegen persönlicher Betroffenheit/Beteiligung an Diskussionen, Beratungen und Beschlüssen im Gemeinderat nicht mehr teilnehmen? Eine Rolle dabei spielen unter Umständen auch die Verwandtschaftsverhältnisse. Nach einer diesbezüglichen Diskussion in der konstituierenden Sitzung wurde in der Junisitzung der Angehörigenbegriff nochmals genauer erläutert.
Angehörige sind:
Verlobte, Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten/Lebenspartner von Geschwistern sowie Geschwister von Ehegatten/Lebenspartner, Geschwister der Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder.
Die betroffenen Ratsmitglieder sind verpflichtet, selbst die jeweilige Beteiligung anzugeben und sich in der Folge nicht an den Beratungen und Beschlussfassungen zu beteiligen.
Um die Kommunikation zwischen Kommune, Landkreis, Einrichtungen, Initiativen und Bürgerschaft zu stärken, ernennt die Gemeinde ehrenamtliche Beauftragte für bestimmte Sachthemen.
Sie sind Schnittstelle zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Landkreis. Sie sind Ansprechpartner für Vereine, Institutionen und Fachstellen. Sie können Ideengeber und Unterstützer sein.
Der Landkreis äußerte den Wunsch auf Ernennung von Fahrrad-, Senioren- und Jugendbeauftragten. Die Revierförsterin empfahl die Ernennung eines/r Waldbeauftragten.
Die SPD-Fraktion schlug für den Bereich Senioren Ralf Steiner, für Jugend Eva Haid und für Wald Felix Gleissner vor. Die anderen Fraktion hatten keine Vorschläge. Nachdem Eva Haid den Wunsch nach einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin geäußert hatte, erklärte sich Alexandra Wening bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Über eine/n Fahrradbeauftragte/n muss noch beraten und entschieden werden.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte allen Vorschlägen zu, die genannten Personen wurden zu ehrenamtlichen Beauftragten ernannt.
Die Gemeinde entsendet die Erste Bürgermeisterin als Mitglied in den Zweckverband. Es braucht aber noch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Beschluss: Der Rat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, Thomas Schierle als Stellvertreter zu benennen.
Zum 15.06.2026 wurden zwei Erzieherinnen mit jeweils 25 Wochenstunden eingestellt. Die Einstellung erfolgte auf eine dringliche Anordnung der Ersten Bürgermeisterin gemäß Art.37 Abs.3 GO. Dies war aus organisatorischen Gründen notwendig. Es handelt sich nicht um neu geschaffene Stellen.
Waldneuordnung: Der Gemeinderat hatte im Jahr 2023 beschlossen an der Waldneuordnung teilzunehmen und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieser Antrag wurde aber in der Folge von der Verwaltung nicht gestellt. Derzeit laufen mit den zuständigen Fachstellen Gespräche um den zeitlichen Rückstand möglichst aufzuholen und das weitere Vorgehen zu konkretisieren.
Oberflächenentwässerung: Der aktuelle Bescheid dazu läuft Ende 2027 aus. Jetzt finden Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt statt, um frühzeitig die notwendigen Schritte abzustimmen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein Fachplanungsbüro beauftragt werden muss.
Vereinsvorständetreffen: Ein solches fand am 9. Juni statt. Die Erste Bürgermeisterin tauschte sich mit den Vorständen verschiedener Vereine aus. Termine wurden besprochen und koordiniert.
Plakatierungssatzung: Ortsansässige Vereine sollen künftig keinen Antrag mehr für eine Plakatierung stellen müssen. Damit soll der bürokratische Aufwand für die Verwaltung und die Vereine reduziert werden. An der bisherigen Anzahl der Werbemöglichkeiten ändert sich nichts: Es sind bis zu drei Banner und 10 Plakate im Format A1 erlaubt.
Personelle Ergänzung in der Verwaltung: Am 01.06.2026 wurde Herr Lederer eingestellt. Die Organisation der Kirchweih und des Herbstmarktes, die Genehmigung von Plakatierungen, Gestattungen nach dem Gaststättengesetz und die Öffentlichkeitsarbeit gehören zu seinen Aufgaben.
Mit dem geplanten Umbau will die Gemeinde moderne, funktionale und vor allem barrierefreie Räume im Rathaus schaffen. Es gibt Pläne eines Architekten, eine erste Kostenschätzung und einen möglichen Zeitplan für die Umsetzung.
Die Kosten werden, inklusive Honoraren und Gebühren, auf 300.000 € geschätzt. Nicht enthalten sind allerdings Sonnenschutz, eine Rampe für den barrierefreien Zugang, Arbeiten im Ober- und Untergeschoss, die Möblierung und die Entsorgung des großen Tresors.
Für die weitere Konkretisierung wurden verschiedene Fachplaner vorgeschlagen. Zum Beispiel für Heizung/Sanitär oder für die Statik.
Beschlüsse:
In der vergangenen Legislatur hatte der Gemeinderat eine Analyse und ein Konzept zur energetischen Sanierung in Auftrag gegeben. Der neue Bau- und Umweltausschuss empfahl nach seiner jüngsten Sitzung dem Rat die Beauftragung des Planungsbüros "allesArchitektur" für die weitere Planung. Das Büro verfügt über Erfahrungen in der Sanierung und Umgestaltung von KiTas, insbesondere von Montessori-Einrichtungen.
Es ergeben sich zwei Sanierungsvarianten: Eine energetische Sanierung oder eine Generalsanierung. Nach aktuellem Kenntnisstand können Generalsanierungen unter bestimmten Voraussetzungen nach ca.25 Jahren erneut förderfähig sein. Diese Möglichkeit soll im Rahmen der Planung und einer Förderberatung konkret geprüft werden. Diese Ergebnisse sowie die Kosten- und Fördervergleiche beider Varianten sollen dem Rat zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.
Beschlüsse: