Gemeinderat Ammerndorf 2026: Sitzung 15. Juni

Sommerkeller Ammerndorf, Nordseite
Jürgen Kotzbauer / SPD Ammerndorf

Aus der Tagesordnung:

Baugebiet Sommerkeller / Parkregelung Dullikener Platz / Heimat-Info-App / Mittagsbetreuung: Satzungsänderung / Allgemeine Informationen / Umbau der Sparkassenräume / Sanierung KiTa Spatzennest

Dritte Bürgermeisterin

Nachdem Alexandra Wening an der konstituierenden Sitzung nicht teilnehmen konnte, wurde sie in der Junisitzung als Dritte Bürgermeisterin vereidigt.

Baugebiet Sommerkeller

Mitte Mai gab es ein Abstimmungsgespräch zwischen der Gemeinde und der BayernGrund. Inhaltlich ging es um die weiteren Schritte zur Grundstücksentwicklung und die Zusammenarbeit mit der BayernGrund.
Die städtebauliche Planung und die technische Erschließung sollten eng miteinander abgestimmt werden, um spätere Planungsprobleme oder unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Es gibt inzwischen einen Entwurf der BayernGrund für einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Der Entwurf wurde zur rechtlichen Prüfung an die Rechtsanwältin der Gemeinde übergeben. Die BayernGrund würde die technische Entwicklung, die Erschließungsplanung sowie die Projektbegleitung unterstützen.

Beschlüsse:

  • Der Gemeinderat befürwortet die weitere Entwicklung des Baugebietes Sommerkeller in Zusammenarbeit mit der BayernGrund. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag auszuhandeln. Über den endgültigen Ankauf der Grundstücksflächen wird erst nach Vorliegen der Bebauungsplanung, der technischen Planung sowie einer belastbaren Kosten- und Finanzierungsübersicht durch den Gemeinderat gesondert entschieden.
  • Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt, nach Vorliegen der rechtlichen Prüfung durch die Juristin und deren Empfehlungen den Vertrag mit der BayernGrund abzuschließen.
  • Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, gemeinsam mit dem Bau-, Umwelt- und Werkausschuss die Leistungen für die Bebauungsplanung sowie die technische Planung und Erschließungsplanung zu vergeben.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über die Planungen und die Vertragsgestaltung zu informieren.

Parkregelung am Dullikener Platz

Ziel der Regelung ist, das dauerhafte Abstellen von LKWs auf dem Platz zu verhindern. Gleichzeitig sollen BürgerInnen die Möglichkeit bekommen, Wohnmobile, Anhänger sowie Arbeitsfahrzeuge legal und planbar abzustellen. Die Regelung soll grundsätzlich für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten. Die Beschilderung wird bewusst einfach und übersichtlich gehalten. Es wird zwei Verkehrszeichen mit dem Hinweis "Parken 3 Std." geben. Weiteres wird über Ausnahmegenehmigungen (Jahresgebühr 100 €) und Parkausweise geregelt. Die Maßnahmen wurden mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) abgestimmt.

Beschlüsse: Die Verwaltung wird beauftragt

  • die notwendige Beschilderung anzubringen.
  • ein Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bzw. Parkausweisen einzurichten.
  • Ausnahmegenehmigungen für BürgerInnen gegen eine Jahresgebühr von 100 € zu erteilen. Diese Genehmigungen können für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen einschließlich Wohnmobilen, Anhängern und Arbeitsfahrzeugen erteilt werden.

Anfrage der N-ERGIE Netz GmbH

Das Unternehmen plant die Erneuerung der bestehenden Schaltanlage gegenüber dem Netto-Markt. Für einen Neubau möchte die N-ERGIE Netz GmbH ein angrenzendes Grundstück mit einer Fläche von 847m² erwerben. Für das neue Gebäude selbst würden 240m² benötigt werden. Leitungen sollen im Bereich des gemeindlichen Weges verlegt werden.
Der Bau- und Umweltausschuss befasste sich am 10. Juni mit dem Thema.

Beschlüsse:

  • Mit 9 Ja-Stimmen wurde einem Verkauf der gesamten Fläche (847m²) zugestimmt.
  • Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Gespräche mit der N-ERGIE Netz GmbH zu führen. Dabei sollen u.a. der Kaufpreis, Begrünungsmaßnahmen, der Leitungsbau und der Umgang mit dem bestehenden Gebäude besprochen werden.

Energiekonzept für öffentliche Gebäude

Die Verwaltung im Oktober 2025 informiert, dass die finanzielle Förderung nach dem EEG für die PV-Anlage in der Kläranlage zum 31.12.2025 nach 20 Jahren ende.
Der Bau-, Umwelt- und Werkausschuss diskutierte im Juni 2026 über die Beauftragung eines Energieberaters, um zu klären wie PV-Anlagen sinnvoll weitergenutzt werden können und ob noch Potenzial für weitere Anlagen, mit oder ohne Speicher, im Ort bestehe.
Beschluss: Die Verwaltung wurde beauftragt, Energieberater zu kontaktieren, um ein Konzept für den Markt Ammerndorf zu erstellen.

Heimat-Info-App

Der Gemeinderat hatte die Einführung der bereits beschlossen. Mit der App soll künftig schnell, unkompliziert und zentral aus dem Gemeindeleben informiert werden.
Möglich sind:

  • Mitteilungen aus dem Rathaus
  • Veranstaltungen und Termine
  • Vereinsnachrichten
  • Informationen zu Straßensperrungen, Baustellen oder kurzfristigen Änderungen
  • Hinweise aus dem sozialen und kulturellen Leben
  • Warn- und Pushnachrichten bei wichtigen Ereignissen
  • Schadensmeldungen direkt an die Verwaltung bzw. den Bauhof der Gemeinde

Der Gemeinderat nahm die Einführung der App zur Kenntnis und begrüßte die Nutzung der Plattform für die zukünftige Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde sowie der örtlichen Vereine.

Satzungsänderung für die Mittagsbetreuung

Im Februar hatte der Gemeinderat eines neues Angebot bis 14:30 Uhr beschlossen, dass die bisherige Betreuung bis 16 Uhr ergänzen soll. Mit dem zukünftigen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung wird die Grundkonzeption der Mittagsbetreuung (MiB) so erweitert, dass sie zur Erfüllung des Rechtsanspruches beiträgt.
Die wesentlichen Anpassungen:

  • zuverlässige Bereitstellung eines Angebots an allen Unterrichtstagen
  • MiB bis 14 Uhr, verlängert bis 15 Uhr bzw. 16 Uhr mit der jeweiligen pädagogischen Konzeption
  • künftig einheitlich zwei Tage Mindestteilnahme aufgrund pädagogischer Kontinuität und als Grundlage für eine erhöhte Finanzierung
  • künftig Angebote eines ausgewogenen Mittagessens, verpflichtend in der verlängerten MiB
  • Schülerinnen und Schüler werden bis zum Erreichen der Gruppengrenze aufgenommen

Die Gemeinde kann mit dem neuen Angebot (bis 15 Uhr) eine erhöhte Förderung beantragen.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte der 9. Änderungssatzung ohne Gegenstimme zu.

Widmung der Hochzeitswiese als offizieller Trauungsort

In der jüngeren Vergangenheit wurde immer wieder der Wunsch geäußert, neben dem Dreschmaschinen- und Rathaus, einen besonderen und naturnahen Trauungsort nutzen zu können. Mit der sogenannten Hochzeitswiese stünde nach Meinung der Verwaltung eine geeignete Fläche zur Verfügung. Für die Nutzung sollen klare Regelungen geschaffen werden. So sollen u.a. Reis, Konfetti, Feuerwerk oder ähnliche Verunreinigungen nicht erlaubt sein. Der Gemeinde soll kein zusätzlicher Aufwand entstehen. Die Entscheidung über die Durchführbarkeit liegt im Einzelfall bei der Gemeinde.
Beschluss: Der Rat stimmte der Widmung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen sowie die Rahmenbedingungen festzulegen.

Arbeit des Gemeinderats: Persönliche Beteiligung (Art.49 GO)

Wann darf ein Ratsmitglied wegen persönlicher Betroffenheit/Beteiligung an Diskussionen, Beratungen und Beschlüssen im Gemeinderat nicht mehr teilnehmen? Eine Rolle dabei spielen unter Umständen auch die Verwandtschaftsverhältnisse. Nach einer diesbezüglichen Diskussion in der konstituierenden Sitzung wurde in der Junisitzung der Angehörigenbegriff nochmals genauer erläutert.
Angehörige sind:
Verlobte, Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten/Lebenspartner von Geschwistern sowie Geschwister von Ehegatten/Lebenspartner, Geschwister der Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder.
Die betroffenen Ratsmitglieder sind verpflichtet, selbst die jeweilige Beteiligung anzugeben und sich in der Folge nicht an den Beratungen und Beschlussfassungen zu beteiligen.

Ehrenamtliche Beauftragte der Gemeinde

Um die Kommunikation zwischen Kommune, Landkreis, Einrichtungen, Initiativen und Bürgerschaft zu stärken, ernennt die Gemeinde ehrenamtliche Beauftragte für bestimmte Sachthemen.
Sie sind Schnittstelle zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Landkreis. Sie sind Ansprechpartner für Vereine, Institutionen und Fachstellen. Sie können Ideengeber und Unterstützer sein.
Der Landkreis äußerte den Wunsch auf Ernennung von Fahrrad-, Senioren- und Jugendbeauftragten. Die Revierförsterin empfahl die Ernennung eines/r Waldbeauftragten.
Die SPD-Fraktion schlug für den Bereich Senioren Ralf Steiner, für Jugend Eva Haid und für Wald Felix Gleissner vor. Die anderen Fraktion hatten keine Vorschläge. Nachdem Eva Haid den Wunsch nach einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin geäußert hatte, erklärte sich Alexandra Wening bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Über eine/n Fahrradbeauftragte/n muss noch beraten und entschieden werden.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte allen Vorschlägen zu, die genannten Personen wurden zu ehrenamtlichen Beauftragten ernannt.

Zweckverband Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth

Die Gemeinde entsendet die Erste Bürgermeisterin als Mitglied in den Zweckverband. Es braucht aber noch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Beschluss: Der Rat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, Thomas Schierle als Stellvertreter zu benennen.

Einstellung von zwei Erzieherinnen

Zum 15.06.2026 wurden zwei Erzieherinnen mit jeweils 25 Wochenstunden eingestellt. Die Einstellung erfolgte auf eine dringliche Anordnung der Ersten Bürgermeisterin gemäß Art.37 Abs.3 GO. Dies war aus organisatorischen Gründen notwendig. Es handelt sich nicht um neu geschaffene Stellen.

Allgemeine Informationen

  • Waldneuordnung: Der Gemeinderat hatte im Jahr 2023 beschlossen an der Waldneuordnung teilzunehmen und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieser Antrag wurde aber in der Folge von der Verwaltung nicht gestellt. Derzeit laufen mit den zuständigen Fachstellen Gespräche um den zeitlichen Rückstand möglichst aufzuholen und das weitere Vorgehen zu konkretisieren.

  • Oberflächenentwässerung: Der aktuelle Bescheid dazu läuft Ende 2027 aus. Jetzt finden Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt statt, um frühzeitig die notwendigen Schritte abzustimmen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein Fachplanungsbüro beauftragt werden muss.

  • Vereinsvorständetreffen: Ein solches fand am 9. Juni statt. Die Erste Bürgermeisterin tauschte sich mit den Vorständen verschiedener Vereine aus. Termine wurden besprochen und koordiniert.

  • Plakatierungssatzung: Ortsansässige Vereine sollen künftig keinen Antrag mehr für eine Plakatierung stellen müssen. Damit soll der bürokratische Aufwand für die Verwaltung und die Vereine reduziert werden. An der bisherigen Anzahl der Werbemöglichkeiten ändert sich nichts: Es sind bis zu drei Banner und 10 Plakate im Format A1 erlaubt.

  • Personelle Ergänzung in der Verwaltung: Am 01.06.2026 wurde Herr Lederer eingestellt. Die Organisation der Kirchweih und des Herbstmarktes, die Genehmigung von Plakatierungen, Gestattungen nach dem Gaststättengesetz und die Öffentlichkeitsarbeit gehören zu seinen Aufgaben.

Umbau der ehemaligen Sparkassenräume

Mit dem geplanten Umbau will die Gemeinde moderne, funktionale und vor allem barrierefreie Räume im Rathaus schaffen. Es gibt Pläne eines Architekten, eine erste Kostenschätzung und einen möglichen Zeitplan für die Umsetzung.
Die Kosten werden, inklusive Honoraren und Gebühren, auf 300.000 € geschätzt. Nicht enthalten sind allerdings Sonnenschutz, eine Rampe für den barrierefreien Zugang, Arbeiten im Ober- und Untergeschoss, die Möblierung und die Entsorgung des großen Tresors.
Für die weitere Konkretisierung wurden verschiedene Fachplaner vorgeschlagen. Zum Beispiel für Heizung/Sanitär oder für die Statik.

Beschlüsse:

  • Das Architekturbüro Ulrich wird mit der Gesamtplanung beauftragt.
  • Die Planung wird um die Erneuerung der Fenster sowie den erforderlichen Abbruch- und Rückbauarbeiten erweitert.
  • Die Verwaltung kann die Fachplanung für Heizung/Sanitär an das Planungsbüro Skeide sowie die Elektroplanung an das Ingenieurbüro Schäfer vergeben bzw. entsprechende Angebote einholen.
  • Die Verwaltung kann die bestehende Beauftragung der statischen Planung prüfen und gegebenenfalls fortführen.
  • Der Bauhof wird mit vorbereitenden Rückbauarbeiten beauftragt, soweit diese wirtschaftlich und personell in Eigenleistung erbracht werden können.
  • Sobald Fachplanungen vorliegen ist dem Gemeinderat eine fortgeschriebene Kostenrechnung und ein Finanzierungsvorschlag vorzulegen.

Sanierung KiTa Spatzennest

In der vergangenen Legislatur hatte der Gemeinderat eine Analyse und ein Konzept zur energetischen Sanierung in Auftrag gegeben. Der neue Bau- und Umweltausschuss empfahl nach seiner jüngsten Sitzung dem Rat die Beauftragung des Planungsbüros "allesArchitektur" für die weitere Planung. Das Büro verfügt über Erfahrungen in der Sanierung und Umgestaltung von KiTas, insbesondere von Montessori-Einrichtungen.
Es ergeben sich zwei Sanierungsvarianten: Eine energetische Sanierung oder eine Generalsanierung. Nach aktuellem Kenntnisstand können Generalsanierungen unter bestimmten Voraussetzungen nach ca.25 Jahren erneut förderfähig sein. Diese Möglichkeit soll im Rahmen der Planung und einer Förderberatung konkret geprüft werden. Diese Ergebnisse sowie die Kosten- und Fördervergleiche beider Varianten sollen dem Rat zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

Beschlüsse:

  • Der Gemeinderat nahm den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und folgte der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zur Beauftragung des Planungsbüros "allesArchitektur".
  • Die Verwaltung wird beauftragt, je ein Konzept für eine energetische Sanierung und eine eventuelle Generalsanierung zu erstellen. Die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Förderbeträge sollen geprüft werden. Die Kosten, die Förderungen und langfristigen Auswirkungen sollen gegenübergestellt werden.
  • Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
SPD-Fraktion im Gemeinderat Ammerndorf 2026