Interkommunale EnergieAllianz / 2 Baugesuche / öffentliche Trinkbrunnen / Sammelsystem für gebrauchte Speiseöle- und fette / Beteiligungsprojekt "#marktsache ammerndorf" / Bebauungsplan "Altort" / Allgemeine Informationen
Der Markt Ammerndorf verfolgt das Ziel, die kommunale Energieversorgung langfristig wirtschaftlich und nachhaltig auszurichten. Dafür und für den Klimaschutz sind erneuerbare Energien ein wichtiger Baustein.
Im Landkreis gibt es bereits die EnergieAllianz Landkreis Fürth GmbH, in der sich der Landkreis und die Marktgemeinden Roßtal und Cadolzburg zusammengeschlossen haben. Die Gesellschaft übernimmt für die Gemeinden
Ohne eigenes Fachpersonal und ohne zusätzliche organisatorischen Strukturen kann damit ein nachhaltiges Energiekonzept verwirklicht werden. Nach ersten Einschätzungen stünden die Kläranlage, das Rathaus, die KiTa, der Bauhof und weitere kommunale Gebäude und Flächen zur Verfügung.
Nach eingehender Diskussion wurde folgendes beschlossen:
Der Gemeinderat bekennt sich zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Die Gemeinde tritt grundsätzlich der EnergieAllianz im Landkreis Fürth GmbH & Co.KG bei. Die Verwaltung wurde beauftragt die vertraglichen und organisatorischen Voraussetzungen mit der GmbH vorzubereiten und die notwendige einmalige Beteiligungseinlage von 10.000 € bereitzustellen. Ferner soll zusammen mit der EnergieAllianz ein Konzept für die kommunalen Liegenschaften erarbeitet werden.
Bau eines Balkons und einer Glasüberdachung: Die Eigentümer von Flurnr.397/4 möchten mit einem Balkon und einer Glasüberdachung mehr Wohnqualität schaffen. Für das Glasdach war eine Befreiung von der Dachform notwendig. Bereits vorhandene Stützmauern sind 20 Zentimeter höher als im Bebauungsplan festgesetzt. Auch hier war eine Befreiung erforderlich.
Beschluss: Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen stimmte der Gemeinderat einer Befreiung in beiden Fällen zu.
Bau eines Doppelcarports: Auf Grundstück Flurnr. 401/13 soll ein Carport direkt an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Straße errichtet werden. Dadurch wird nach § 2 GaStellV der vorgesehen Stauraum von 3m unterschritten. Nach dem genehmigten Bebauungsplan wäre das kein Problem, aber das LRA bestand auf einer Befreiung. Städtebaulich und aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens ist eine Abweichung vertretbar.
Beschluss: Der Rat stimmte der isolierten Befreiung zu.
Im April 2026 beantragte die CSU-Fraktion die Planung und Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen am Marktplatz und am Bürgerhaus. Zur Begründung wurde auf das Förderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen" verwiesen.
Eine Prüfung der Verwaltung ergab die folgenden Ergebnisse:
Nach Auskunft des Gesundheitsamtes darf ein Trinkbrunnen aus hygienischen Gründen weder unter Bäumen errichtet werden, noch ganztägig direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein.
Um Kosten zu sparen, empfahl die Verwaltung nach Absprache mit dem Gesundheitsamt, den vorhandenen Außenwasseranschluss am Bürgerhaus zu einer öffentlichen Trinkwasserentnahmestelle umzurüsten. Das würde auch nur zwei mikrobiologische Untersuchungen pro Jahr erforderlich machen.
Beschluss: Am Bürgerhaus wird kein separater Trinkbrunnen errichtet. Der bestehende Anschluss wird umgerüstet, der Bereich unterhalb des Anschlusses wird gepflastert und die Entnahmestelle wird passend beschildert. Über eine Lösung am Marktplatz soll zu einem späteren Zeitpunkt beraten und beschlossen werden.
Noch immer werden Öle und Fette über die Spüle oder Toilette entsorgt. Für die Behandlung des Abwassers wird das oft kritisch betrachtet. Ablagerungen in den Rohren von Häusern könnten reduziert werden.
Manche Gemeinden im Landkreis bieten bereits über Automaten ein Sammelsystem an, um am Ende die Öle und Fette zu Biokraftstoff zu verarbeiten. Partner ist dabei "Jeder Tropfen zählt" der Firma Lesch Altfettrecycling.
Zwei Varianten stehen zur Verfügung: Ein Tauschpunkt-System und das Automatensystem. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile bezüglich der Kosten, der organisatorischen Umsetzung und der Nutzungsmöglichkeiten.
Beschluss: Nach einer ausführlichen Abwägung entschied sich der Gemeinderat für ein Tauschpunkt-System. Der Umtausch der Behälter soll im Rathaus erfolgen. Die 1,2-Liter-Mehrwegbehälter werden gegen ein Pfand von 2,50 € ausgegeben.
Die SPD-Fraktion wollte über die Ergebnisse der Jahre 2024, 2025 und das erste Halbjahr 2026 informiert werden: Wie viele Überwachungsstunden wurden geleistet? Wie viele Verstöße wurden festgestellt? In welcher Höhe wurden Verwarnungs- und Bußgelder eingenommen? Welche Kontroll- und Messstellen gab es? Wie entwickelten sich die Fallzahlen im Vergleich? Welche Kosten entstanden für die Gemeinde? Wie sieht der Saldo von Kosten und Erträgen aus?
Unter dem Strich muss festgehalten werden, dass sich 2024 im Saldo ein Minus von 6.310 € und im Jahr 2025 von 6.753 € ergab.
Im Gemeinderat wurde ausführlich diskutiert. Das jeweilige Minus, manche Tageszeiten in denen nicht kontrolliert wird und die Umsetzung der Kontrollen vor Ort wurden kritisch beurteilt. Einerseits wird über eventuelle Alternativen nachgedacht. Andererseits sollen weitere Gespräche mit dem Zweckverband geführt werden, um die Situation für die Gemeinde und die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Im Kern ging es hier um die persönliche Beteiligung von Mitgliedern des Gemeinderats und der Frage, wann ein Ratsmitglied nicht an Beratungen und Beschlüssen teilnehmen kann. In der Geschäftsordnung der Gemeinde für die Legislatur 2020-2026 war die entsprechende Regelung in §27 Absatz 2 enthalten. In der aktuellen Fassung ist sie gestrichen. Ratsmitglied Günther Müller beantragte, bei diesem Punkt zur alten Version der Geschäftsordnung zurückzukehren.
Die SPD-Fraktion konnte keinen Nutzen und Gewinn erkennen, den genannten Satz wieder in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Der aktuell vorhandene §27 entspricht der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages. Art.49 Abs.1 der Bayerischen Gemeindeordnung regelt außerdem übergeordnet, wann ein Gemeinderatsmitglied wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Abstimmung teilnehmen darf. Unsere Fraktion ist auch überzeugt, dass alle Ratsmitglieder - auch die neu gewählten - inzwischen den Sachverhalt kennen und entsprechend handeln können.
Der Antragsteller fragte während der Diskussion mehrmals bei Verwaltung bzw. Geschäftsführung nach, ob der von ihm im Antrag zitierte Art.20 Abs.5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (auch dort wird nochmals genau analog zur Gemeindeordnung die persönliche Beteiligung geregelt) auch für die Geschäftsordnung und damit für die Ratsmitglieder gelte.
Auch Sarah Körber, die Verwaltungsfachwirtin in unserer Fraktion, wies den Antragsteller ebenfalls und nochmals auf die Gültigkeit der übergeordneten Regelungen hin.
Beschluss: Der Gemeinderat lehnte mehrheitlich den Antrag ab.
Die Gemeinde möchte gemeinsam mit der Kommunalen Jugendarbeit Landkreis Fürth im Herbst 2026 erneut das Beteiligungsprojekt #marktsache.ammerndorf durchführen. Kinder und Jugendliche können damit aktiv an der Entwicklung der Gemeinde teilhaben. Die Zielgruppe sind die 8 bis 18 Jährigen. Mithilfe einer App können über mehrere Wochen Vorschläge, Ideen und Hinweise eingebracht werden. Den Abschluss des Projektes bildet eine gemeinsame Veranstaltung am 23. Oktober 2026 im Bürgerhaus.
Beschluss: Der GR begrüßt die erneute Durchführung. Die Verwaltung soll zusammen mit der Kommunalen Jugendarbeit das Projekt vorbereiten und umsetzen. Die Ergebnisse aus der Beteiligung sollen dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Mehrere Ratsmitglieder hatten bekundet, dass bei ihnen eine persönliche Beteiligung vorliegen könne. Aufgrund der Anzahl könnte der Gemeinderat nicht beschlussfähig sein. Zur rechtlichen Einordnung des Verfahrens war Herr Döhler von der Kommunalaufsicht als Gast bei der Sitzung. Im Laufe der Diskussion wurde ersichtlich, dass es unterschiedliche Interpretationen der gesetzlichen Grundlage gibt und eine rechtssichere Lösung für den konkreten Fall nicht erkennbar war. Der ursprüngliche Plan, anschließend in nichtöffentlicher Sitzung über die persönliche Beteiligung jedes einzelnen Ratsmitgliedes zu entscheiden, wurde daraufhin verworfen. Es wird nach einer Lösung gesucht, weitere Expertenmeinungen werden eingeholt. Die Beschlussfassung wurde vertagt.
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026: Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Fürth hat beides genehmigt. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird als angespannt betrachtet. Es wird geraten, die gemeindlichen Einnahmequellen verstärkt auszuschöpfen, um finanziell leistungsfähiger zu werden.
Energiecoaching Plus 2026: Die Bewerbung für Energiecoaching Plus war erfolgreich und Ammerndorf wurde in dieses Förder- und Unterstützungsprojekt aufgenommen. Die beauftragte Energieagentur Nordbayern wird mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte des Coachings abzustimmen.
KiTa-Finanzierungsreform des Freistaats Bayern: Der bisherige monatliche Zuschuss für den Elternbeitrag in Höhe von 100 € wird künftig nicht mehr direkt an die Eltern ausgezahlt. Die Mittel fließen stattdessen in einen Topf für die Finanzierung aller Betreuungsformen (Krippe, Kiga und Hort).
Damit sollen die gestiegenen Personal- und Betriebskosten stabilisiert werden. Damit können aber voraussichtlich die tatsächlichen Steigerungen der Kosten nicht vollständig ausgeglichen werden.
Sobald belastbare Berechnungen für den Montessori-Kindergarten der Gemeinde vorliegen, wird der Gemeinderat informiert. Die Eltern werden parallel über die Reform und den aktuellen Sachstand informiert.
Sonderförderprogramm Digitalfunk: Das Bayerische Innenministerium hat das Programm bis zum 31.12.2026 verlängert. Es dient hauptsächlich der Erstbeschaffung digitaler Funktechnik bzw. der Umrüstung von Analog- auf Digitalfunk.
Nach Ansicht der Verwaltung und der Freiwillige Feuerwehr ist derzeit kein ausreichender Mehrwert für die Gemeinde erkennbar, da die eigentliche Herausforderung in einer flächendeckenden Zivil- und Katastrophenschutz-Warnung liegt. Dazu bräuchte es zusätzliche Sirenenstandorte. Die hierfür notwendigen Gesamtkosten werden aber nicht vom Förderprogramm abgedeckt. Aus diesem Grund soll eine Förderung derzeit nicht in Anspruch genommen werden. Stattdessen soll ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, unter Berücksichtigung zukünftiger Förderprogramme.