Ammerndorf hat ein vielfältiges Vereinsleben, dies prägt unser Dorfleben in besonderer Art und Weise. Uns ist es wichtig Vereine aktiv zu unterstützen, denn auch unsere Vereine stehen vor Herausforderungen. Dazu zählen schwindende Mitgliederzahlen, immer mehr Vorschriften, aber auch weniger ehrenamtliche HelferInnen.
Häufig sind die Aufgaben, die Vereine zu bewältigen haben, nicht mehr oder nur noch gerade so zu stemmen. Hier kommt der Gemeinde eine besondere Verantwortung zu. Neben den unterstützenden Dienstleistungen der Gemeinde halten wir die finanzielle Unterstützung der Vereine für eine Selbstverständlichkeit.
Das Bürgerhaus soll für Ammerndorfer Vereine kostenlos nutzbar sein. Dies ist ein wichtiger Aspekt für die Förderung unserer Vereine. Erlöse aus Veranstaltungen sollen den Vereinen zu Gute kommen und nicht in die Bezahlung des Bürgerhauses fließen.
Außerdem sollte das Bürgerhaus auch als Treffpunkt oder Sitzungsort dienen können. Vereine, die kein Vereinshaus haben, sollen das Bürgerhaus gebührenfrei nutzen dürfen.
Das Bürgerhaus muss ein „offenes Haus“ sein, dass allen AmmerndorferInnen zur Verfügung steht. Die Vermietung an Privatpersonen soll ermöglicht werden. Somit ist eine Finanzierung von Nebenkosten und evtl. Sanierungsarbeiten gewährleistet.
Ehrenamtliche bilden eine tragende Säule für unser Dorf. Die Förderung des Ehrenamts ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Hierzu ist eine Anerkennungskultur von großer Bedeutung. Ein gemeinsames Ehrenamtsfest, aber auch eine Ehrenamtsbörse sind hierzu wichtige Bausteine.
Die Koordinierung von Festen und Aktivitäten ist notwendig und aktiv zu forcieren. Dazu zählen notwendige Tätigkeiten durch den Bauhof. Unser Herbstmarkt ist über die Gemeindegrenzen hinaus ein beliebtes Aushängeschild. Diesen gilt es zu bewahren und die Vereine zu unterstützen.
Die Verwaltungsangelegenheiten sind für Vereine zu vereinfachen. Notwendige Anträge bei Veranstaltungen müssen schnell und unkompliziert online ausfüllbar sein. Deren Bearbeitung muss ebenfalls schneller geschehen. Das Anbringen von Veranstaltungsplakaten der ortsansässigen Vereine sollte ohne Genehmigung (nach vorheriger Regelung) möglich sein.